Fidleg
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Informationen für unsere Kunden
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Informationen für unsere Kunden
Allgemeine Informationen zu FIDLEG
Das FIDLEG ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält Informations- und Transparenzvorschriften, die den Kunden, die Kundin im Umgang mit der Bank und im Zusammenhang mit dem Angebot von Finanzdienstleistungen in der Entscheidfindung unterstützen. Dies betrifft insbesondere Wertschriftengeschäfte, Transaktionen in Derivaten oder Termingeschäfte.
Sowohl das FIDLEG als auch die europäischen Vorschriften unter MiFID II (in Kraft ab 3. Januar 2018) beinhalten die Pflicht, eine Kundenprofilierung und –segmentierung durchzuführen.
Der Umfang des Anlegerschutzes ist abhängig von der Klassifizierung in die Segmente Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. E. Gutzwiller & Cie, Banquiers führt die Profilierung wenn immer möglich persönlich mit dem Kunden, der Kundin durch. Die Einteilung in das jeweilige Kundensegment wird der Kundschaft mitgeteilt.
E. Gutzwiller & Cie, Banquiers erbringt folgende Dienstleistungen:
- Vermögensverwaltung
- Anlageberatung
- Execution-Only
- Gewährung von Lombardkrediten
- Depotdienstleistungen
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
Informationen über E. Gutzwiller & Cie, Banquiers und die Aufsichtsbehörde FINMA
E. Gutzwiller & Cie, Banquiers ist eine durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Bank und Wertpapierhaus, aus der Kategorie Privatbanken.
E. Gutzwiller & Cie, Banquiers
Kaufhausgasse 7
CH-4051 Basel
Tel.: +41 61 205 21 00
www.gutzwiller.ch
FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 327 91 00
www.finma.ch
Informationen betreffend Anschluss an die Ombudsstelle
E. Gutzwiller & Cie, Banquiers ist an die Ombudsstelle der Schweizerischen Bankiervereinigung – Swiss Banking – angeschlossen. Diese Stelle befasst sich mit Beschwerden von Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz. Die Ombudsstelle ist neutral und behandelt Anfragen vertraulich und kostenlos.
Swiss Banking Ombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
CH-8021 Zürich
Tel.: +41 43 266 14 14 (Dutsch/Englisch)
Tel: +41 21 311 29 83 (Französisch/Italiänisch)
www.bankingombudsman.ch
Risikoinformationen, Produkteinformationen/Basisinformationsblatt
In der Broschüre “Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten” von SwissBanking (Schweizerische Bankiervereinigung) finden Sie Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Hier können Sie die Broschüre herunterladen.
Das FIDLEG sieht vor, Kunden oder Kundinnen aus dem Segment Privatkunden mit Produkteinformationen zu Finanzinstrumenten zu versehen, betreffend vorgeschlagener oder ausgeführter Anlagegeschäften, soweit solche erhältlich sind.
Grundsätze der Auftragsausführung (Best Execution) und Handhabung von Interessenkonflikten
Die Grundsätze der Auftragsausführung durch unsere Bank sind im Fact-Sheet Grundsätze Best Execution enthalten.
Betreffend der Handhabung von Interessenkonflikten verweisen wir Sie auf das entsprechende Fact-Sheet. Die Bank führt eine eigene Fondsleitung als Tochtergesellschaft, die schweizerische Anlagefonds verwaltet. Die Bank ist Hauptvertriebsträgerin dieser Fonds und verwendet diese als hochqualitative Bausteine in den empfohlenen Anlagestrategien.
Kosteninformationen
FIDLEG
Anlageberatung traditionell
Vermögensverwaltung All-in
Vermögensverwaltung traditionell
Kosten Execution Only
MIFID
Anlageberatung traditionell
Vermögensverwaltung All-in
Vermögensverwaltung traditionell
Kosten Execution Only
Dokumentations-, Rechenschafts- und Herausgabepflichten
Der Kunde hat Anrecht auf die Herausgabe einer Kopie seines Kundendossiers auf einem dauerhaften Datenträger, vor allem folgende Informationen enthaltend:
– zu den entgegengenommenen und ausgeführten Aufträgen
– zur Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Portfolios bei der Verwaltung von Kundenvermögen
– zur Entwicklung des Portfolios bei Verwaltung von Kundendepots
– zu namentlich denjenigen Kosten, zu denen der Finanzdienstleister Angaben zu machen hat
Im Rahmen dieser Pflichten ist darauf hinzuweisen, dass der Inhalt von Kundenkontakten durch die Bank protokolliert wird. Aktuell findet keine Aufzeichnung dieser Telefongespräche statt.